Kontinuität in der Projektarbeit

Als Architekturbüro mit über 25 Mitarbeitern sind wir im Bereich Objektplanung in der Lage alle neun Leistungsphasen aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzudecken.  

In einem ersten Schritt definieren wir im Rahmen der Grundlagenermittlung (-LPH 1-) die Aufgabenstellung und ermitteln die Randbedingungen der Planung.  

Darauf aufbauend entwickeln wir in der Vorplanung (-LPH 2-) erste Planungskonzepte und Funktionsschemata. Darüber hinaus treten wir in erste Vorverhandlungen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit und erstellen eine Kostenschätzung.

Die Entwurfsplanung (-LPH 3-) dient der Durcharbeitung des Gesamtentwurfs in Abstimmung mit den für das Projekt notwendigen Fachplanern. Wir beginnen in dieser Leistungsphase auch die Verhandlungen mit sämtlichen Behörden und anderen zu beteiligten Stellen über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Außerdem erstellen wir in dieser Phase einen ersten Terminplan und eine Kostenberechnung bis in die dritte Ebene.  

Anschließend vervollständigen wir unsere Planungsunterlagen und reichen wir im Rahmen der Genehmigungsplanung (-LPH 4-) alle für öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Zustimmungen notwendigen Vorlagen, Nachweise und Unterlagen ein.

Auf den Grundlagen der Phasen 3 und 4 erarbeiten wir in der Ausführungsplanung (-LPH 5-) zeichnerische Darstellungen von ausführungsreifen Lösungen mit allen notwendigen Einzelangaben, die den eigentlichen Bau des Objektes vorbereiten. Dabei ist es für uns nicht ungewöhnlich Grundlagen anderer Planer weiter auszuarbeiten.  

Für die Vorbereitung der Vergabe (-LPH 6-) stellen wir daraufhin maßgeschneiderte Leistungsbeschreibungen zusammen und fungieren als Schnittstelle zwischen Planern und ausführenden Unternehmen. Parallel erfolgt die Kostenkontrolle durch Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.   

Unser Mitwirken bei der Vergabe (-LPH 7-) besteht in der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, dem Einholen und Prüfen von Angeboten und der Führung von Bietergesprächen mit anschließender Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Beauftragung.  

In der – auch Bauüberwachung genannten – Objektüberwachung (-LPH 8-) überwachen wir die Ausführung des Objektes. Dies geschieht nicht nur in Hinblick auf die Genehmigung, Ausführungsunterlagen und Kosten, sondern auch auf die Einhaltung des aufgestellten Terminplans. Wir koordinieren in dieser Leistungsphase die Projektbeteiligten, führen ein Bautagebuch und prüfen Rechnungen sowohl fachlich als auch rechnerisch. Des Weiteren nehmen wir nach Fertigstellung an der behördlichen Abnahme teil und überwachen nachfolgend die Beseitigung von etwaigen Mängeln. Abschließend stellen wir eine Dokumentation des Gesamtprozesses zusammen, welche an den Bauherren übergeben wird.

Innerhalb der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche übernehmen wir die Objektbetreuung (-LPH 9-). Wir überwachen die Beseitigung von festgestellten Mängeln und wirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit.

BIM – Building Information Modeling

Stetig wechselnde Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren und Jahrzenten die Baubranche geprägt – die Globalisierung und eine zunehmende Anzahl von Fachplanern und Planungsbeteiligten haben zur Folge, dass insbesondere bei großen und komplexen Projekten Arbeitsabläufe und Kommunikation neu gedacht werden müssen.  

Eines der Werkzeuge, welches eine Lösung für diese Konflikte verspricht, ist „Building Information Modeling“ – kurz BIM. BIM steht für einen digitalen Planungsansatz, bei dem alle Vorgänge im gesamten Lebenszyklus eines Bauwerkes digital erfasst und miteinander vernetzt werden. Im Zentrum dieses Vorganges steht ein dreidimensionaler „digitaler Zwilling“ des Gebäudes, dieser wird von allen Planungsbeteiligten betreut und gepflegt. Sämtliche Informationen von Flächen über Konstruktionsdetails bis hin zu Pflegehinweisen können so an einem Ort gebündelt und zugänglich gemacht werden.

Durch den Einsatz von BIM findet in der Arbeitsweise von Architekten und Ingenieuren eine Verlagerung statt, viele Fragen aus späteren Leistungsphasen können nun schon in frühen Leistungsphasen vorgedacht und ausgelesen werden. Dies kann sich auch in den Kosten niederschlagen.  

dt+p ist in der Lage BIM-Modelle zu erstellen, den Austausch mit anderen Planungsbeteiligten zu koordinieren und die daraus resultierenden Datensätze zu pflegen. So können wir uns den Herausforderungen der modernen Bauwirtschaft stellen und eine zuverlässige und effiziente Planung sicherstellen.

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Bereits seit 1999 sind Bauherren in Deutschland gemäß Baustellenverordnung (BaustellV §3) mitverpflichtet die Sicherheit und Gesundheit der auf ihren Baustellen tätigen Personen zu gewährleisten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bestellen viele Bauherren einen sogenannten SiGeKo -  einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Dieser legt dann im Namen des Bauherren die erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit fest.

Wir haben die Kompetenz Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß RAB 30 Anlage B und C als Zusatzleistung durchzuführen. Dabei bieten wir Bauherren folgende Unterstützung:

Leistungen in der Planungsphase:

  • Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werksplanung
  • Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Analyse der Ausschreibungen, ZTV und Bauanträge
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Leistungen während der Bauüberwachung:

  • Erstellung Gefährdungsanalysen
  • Durchsetzung zur rechtsicheren Baustelle für den Auftraggeber hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
  • Überwachung der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel